Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Erstellung der Brunnen I und II in der westlichen Bodenwöhrer Senke und einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen I und II:
Die Städte Nabburg und Pfreimd sowie der Zweckverband zur Wasserversorgung der Pretzabrucker Gruppe haben beim Landratsamt Schwandorf Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Erstellung der Brunnen I und II in der westlichen Bodenwöhrer Senke und einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen I und II beantragt.
Für das genannte Vorhaben ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles im Sinne der §§ 3 c und 3 d UVPG i. V. m. Art. 83 Abs. 3 BayWG erforderlich.
Der Plan liegt bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg, Oberer Markt 16, 92507 Nabburg, Zimmer 6.3, Ebene 6, in der Zeit vom 01. Februar 2010 bis 18. März 2010 zur Einsichtnahme aus.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen während der allgemeinen Geschäftszeiten bei der Stadt Nabburg oder beim Landratsamt Schwandorf gegen den Plan erheben.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist können die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan erörtert werden. Die Erörterung kann auf bestimmte Einwendungen und Stellungnahmen beschränkt werden.
Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Außerdem kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Das Original der Bekanntmachung wurde entsprechend den Vorschriften der Geschäftsordnung an der gemeindlichen Amtstafel ausgehängt (ortsübliche Bekanntmachung). Den genauen Inhalt der Bekanntmachung können Sie auch der zum Download bereitgestellten PDF-Datei entnehmen.
Bekanntmachung [PDF: 56 KB]
Ansprechpartner:
Dipl. Verwaltungswirt (FH)
Geschäftsleitung / Leiter Bauamt
Oberer Markt 16
92507 Nabburg